Presse Marketing

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die BBCommunications, Agentur für Presse & Marketing, (nachfolgend auch Agentur genannt) bietet als Full Service Kommunikations-Agentur Beratungsleistungen von der strategischen PR-Beratung über die operative Umsetzung bis hin zur kontinuierlichen Betreuung in folgenden Bereichen an:

 
  • Marken- und Produkt-PR
  • Unternehmens-PR
  • Projekt-PR
  • Personality-PR
  • Event- und Messe-PR
  • Krisen-PR
  • Online-PR sowie
  • Strategieberatung

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen von BBCommunications gelten für alle Abwicklungen zwischen dem Auftraggeber und der Agentur. Abweichungen oder ergänzende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich zwischen BBCommunications und dem Auftraggeber vereinbart wurden.

2. Geschäftsbeziehung
Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und BBCommuni­cations sind die Vereinbarungen über Leistungen und Vergütung anhand der aktuellen Preisliste oder aufgrund eines individuellen Angebots. Die in dem Angebot von BBCommunications genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Monate nach Eingang beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückli­che Vereinbarung getroffen wurde.
Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich ge­schuldeten Mehrwertsteuer.
Überschreiten die Leistungen von BBCommunications den Angebotsumfang, wird die darüber hinausgehende Arbeit nach Stundenaufwand abgerechnet.

3. Auftragsabschluss
Ein Auftrag erfolgt schriftlich (per Fax oder E-Mail) und gilt als angenommen, sobald BBCommunications eine Bestätigung erteilt oder die Annahme des Auf­trags durch Beginn der Agentur-Tätigkeit bestätigt. BBCommunications behält sich vor, Aufträge abzulehnen.

4. Schweigepflicht
Die BBCommunications-Mitarbeiter und von ihnen gegebenenfalls beauftragte Fremdfirmen verpflichten sich, zum Stillschweigen über Angelegenheiten, die ihnen bei der Zusammenarbeit mit ihren Auftraggebern bekannt werden. Dazu zählen etwa auch Geschäftsverbindungen.

5. Leistungen
Die Leistungsangebote von BBCommunications sind verbindlich unter dem Vorbe­halt, dass sich bei Änderungen des Umfangs oder Inhalts des Vertragsge­genstan­des auch Kostenänderungen oder Terminverschiebungen ergeben können. Kosten­voranschläge der Agentur sind unverbindlich. Ist eine Abwei­chung der tatsächli­chen von den veranschlagten Kosten um mehr als 20 Pro­zent zu erkennen, wird der Auftraggeber umgehend davon informiert. Erweitert sich auf Wunsch des Auftraggebers der Leistungsumfang innerhalb eines Pro­jektes, erfolgt eine entspre­chende Anpassung der Kosten. Bei Abbruch der Arbeiten auf Wunsch des Auftrag­gebers verpflichtet dieser sich, die bis dahin angefallenen Kosten zu tragen.
Ein durch den Auftragsabbruch der Agentur entstehender weitergehender Scha­den ist vom Auftraggeber zu ersetzen.
Sollte es im Anschluss an ein Briefinggespräch nicht zu einer Auftragserteilung kommen, behält sich BBCommunications vor, die entstandenen Reisekosten sowie den Zeitaufwand mit dem halben Tagessatz in Rechnung zu stellen.

6. Fremdleistungen
BBCommunications behält sich vor, zur Erfüllung eines Auftrags Fremdleistun­gen Dritter in Anspruch zu nehmen (Druckereien, Grafik-Designer usw.).

7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, BBCommunications die für seinen Auftrag er­forderlichen Informationen und Daten in gängigen Formaten (digitalisiert) zur Verfügung zu stellen. Eine notwendige Konvertierung von Materialien in verwert­bare Formate durch BBCommunications wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche, wettbewerbs- und urheberrechtliche Zulässigkeit der Daten, die er BBCommuni­cations zur Bearbeitung zur Verfügung stellt.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist BBCommu­ni­cations von der Leistungspflicht befreit. Führt BBCommunications dennoch seine Leistung durch, werden die im Angebot ausgewiesenen bzw. vereinbarten Preise in Rechnung gestellt.
Sollten vereinbarte Projektziele aufgrund durch den Auftraggeber verursachter Verzögerungen nicht erreicht werden, besteht kein Anspruch auf Schadenser­satz. Die bis dahin geleistete Arbeit wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

8. Zahlung
Honoraransprüche von BBCommunications entstehen, sobald eine Leistung er­bracht ist. Die Zahlung ist 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entspre­chende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von BBCommunications hohe finan­zielle Vorleistun­gen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 50 Prozent bei Ablieferung.
Bei verspäteter Zahlung behält sich BBCommunications vor, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen und / oder die Leistung bis zum Eingang der Zahlung zu verweigern. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Das Recht des Auf­traggebers, Zahlungen zurückzubehalten, besteht nur für Forderungen, die von BBCommunications schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhält­nisse des Auf­traggebers gefährdet, so kann BBCommunications Vorauszahlung verlangen, noch nicht abgelieferte Arbeit zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen BBCommunications auch zu, wenn der Auftrag­geber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf dem­selben Rechtsverhältnis beruhen.

9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Entwürfe, Daten, Text- und Grafikarbeiten bleiben bis zur vollständi­gen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von BBCommunications.
Bei Be- oder Weiterbearbeitung/-veräußerung von BBCommunications geliefer­ter und in dessen Eigentum stehenden Arbeiten ist BBCommunications als Her­steller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verar­beitung Eigentum an den Erzeugnissen.

10. Reklamationen
Reklamationen an BBCommunications-Leistungen sind zu begründen und inner­halb von drei Tagen nach Eingang der Leistung schriftlich bei BBCommunica­tions geltend zu machen. Im Falle einer berechtigten und rechtzeitig eingegan­genen Reklamation hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch BBCommunications.

11. Haftung
BBCommunications haftet gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung vertraglicher Pflichten. Diese Haftung ist beschränkt auf Schäden, die bei Vertragsschluss vorherseh­bar waren. Eine Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der PR- oder Marketing-Maßnahme gegen den Auftraggeber erhoben werden, ist ausge­schlossen.

12. Terminvereinbarungen
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von BBCommunications ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. BBCommunications verpflichtet sich, alle Möglichkei­ten auszuschöpfen, um vereinbarte Termine einzuhalten. Gerät BBCommunications in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an BBCommunications. Bei unab­wendbaren oder unvorhersehbaren Ereignissen wird die Agentur von der Einhal­tung des vereinbarten Liefertermins entbunden. Sollten vereinbarte Projektziele aufgrund durch den Auftraggeber verursachter Verzögerungen nicht erreicht wer­den, besteht kein Anspruch auf Schadenser­satz. Die bis dahin geleistete Arbeit ist von dem Auftraggeber zu vergüten.
Im kaufmännischen Verkehr steht BBCommunications an vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen, Manuskripten, Unterlagen und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur Erfüllung aller fälligen Forderun­gen aus der Geschäftsverbindung zu.

13. Urheberrecht und Nutzungsrecht
Alle Leistungen von BBCommunications sowie alle für die Arbeiten genutzten Verteiler bleiben Eigentum von BBCommunications.
Jeder BBCommunications erteilte Gestaltungsauftrag ist ein Urheberwerkver­trag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die Schöp­fungshöhe gemäß § 2 nicht erreicht ist.
Die Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Durch die Zahlung eines Ho­norars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die von BBCommunications vertrag­lich er­brachten Leistungen zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Um­fang zu nutzen. Diese Nutzungsbefugnis schließt die Verbreitung an Dritte aus. Bei Zuwi­derhandlung behält sich BBCommunications vor, Schadensansprüche geltend zu machen.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und BBCommunications ist aus­schließlich deutsches Recht anzuwenden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck, Wechsel- und Urkundsprozessen Düsseldorf.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirk­sam sein oder werden, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun­gen und der ihr zugrunde liegenden Verträge.

 

Düsseldorf, den 1. Oktober 2011